TAUFE
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Wir freuen uns über alle Menschen, die ihre Kinder zur Taufe bringen oder sich taufen lassen möchten.
Sie dürfen sich in der Gemeinschaft Gottes willkommen fühlen!
Was bedeutet die Taufe?
Mit der Taufe sagt Gott "Ja" zum Menschen und nimmt ihn bedingungslos an. Außerdem wird der Täufling damit in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen. Weil das Versprechen und die Zusage von Jesus Christus ein Leben lang gilt, ist die Taufe im wahrsten Sinne des Wortes einmalig!
In welchem Alter sollte getauft werden?
Viele Kinder werden innerhalb der ersten beiden Lebensjahre getauft. Natürlich ist aber auch die Taufe von älteren Kindern möglich, die diesen Wunsch äußern. In diesem Fall führt der Pfarrer auch mit dem Kind ein kleines und selbstverständlich kindgerechtes Taufgespräch.
Wer darf das Patenamt übernehmen?
Da mit der Übernahme des Patenamts das Versprechen einhergeht, ein Kind in der Entwicklung des christlichen Glaubens zu begleiten, sollte jeder Pate das kichliche Taufverständnis vertreten und Ihr Kind mit der entsprehenden Verantwortung begleiten können.
Außerdem muss der Taufpate einer christlichen Kirche angehören, die Mitglied der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) ist. Bei eventuellen Fragen hilft Ihr Pfarrer Ihnen gerne weiter.
Können auch Erwachsene getauft werden?
Natürlich und sehr gerne! Jeder Mensch, egal welchen Alters, kann sich taufen lassen. Wenden Sie sich einfach an Ihren Pfarrer, er wird Ihr Anliegen sehr gerne mit Ihnen besprehen und Sie auf diesem Weg begleiten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Anmeldung der Taufe benötigen Sie
Formular zur Anmeldung der Taufe
Patenbescheinigung (wenn der Taufpate nicht der Ev. Kirchengemeinde Hückeswagen angehört)
Familienstammbuch (alternativ "Geburtsurkunde für religiöse Zwecke" oder Kopie der Geburtsurkunde)
Wie finde ich einen passenden Taufspruch?
Der Taufspruch soll Sie bzw. Ihr Kind im christlichen Glauben begleiten. Nehem Sie sich gerne Zeit, in der Bibel auf Entdeckungsreise nach einem passenden Vers zu gehen (besonders wichtige Verse sind durch Fettdruck hervorgehoben; vielleicht spricht einer dieser Verse Sie besonders an). Auch Ihr Pfarrer kann Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Taufspruchs helfen - oder Sie lassen sich durch eine der zahlreichen Websites inspierieren (taufspruch.de; evangelisch.de/taufsprueche; ...). Hier wählen Sie zunächst aus, was Sie sich für den Spruch wünschen (z. B. Begleitung, Zusage, ...), bevor Ihnen eine Liste mit passenden Vorschlägen angezeigt wird.
Dürfen wir während des Gottesdientes fotografieren oder filmen?
Das Wesentliche, was bei einer Taufe geschieht, ist für das menschliche Auge unsichtbar. Wir bitte daher darum, während des Gottesdienstes und vor allem während des Taufaktes nicht zu fotografieren oder zu filmen. Im Anschluss an den Gottesdienst dürfen Sie selbstverständlich Erinnerungsfotos aufnehmen. Wir freuen uns, wenn Sie diese Informationen im Vorfeld auch an Ihre Familie und Freund eweitergeben.
Kann eine Taufe auch in einer anderen Kirchengemeinde durchgeführt werden?
Ja, in diesem Fall wird ein "Dimissoriale" Ihrer Heimatgemeinde benötigt, damit die Taufe kirchenrechtlich korrekt erfasst werden kann. Sie erhalten dieses Dokument auf Anfrage im Gemeindebüro oder beim Pfarrer der Kirchengemeinde Ihres Wohnsitzes.
INFORMATIONEN ZUR PRESBYTERIUMSWAHL 2024
Am 18. Februar 2024 wird unser Presbyterium, also das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.
Dafür suchen wir mindestens 10 Kandidat:innen, die sich zur Wahl aufstellen (lassen). Zusätzlich soll eine beruflich mitarbeitende Person gewählt werden.
Vom 4. bis 16. Juni 2023 können dem Presbyterium Mitglieder unserer Gemeinde vorgeschlagen werden, die für dieses Amt geeignet erscheinen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mitglied unserer Kirchengemeinde
- konfirmiert (oder im Erwachsenenalter getauft
- mindestens 18 Jahre alt
- maximal 75 Jahre alt
Wir wünschen uns sehr, dass sich genügend Kandidat:innen finden, die diesen Dienst gerne übernehmen, und dass somit eine Wahl zustande kommt. Bitte halten auch Sie Ausschau nach Menschen, die Sie für dieses verantwortungsvolle Amt geeigent halten, und sprechen Sie sie gerne an.
Die Formblätter für die Kandidatur sind ab dem 4. Juni 2023 im Gemeindebüro erhältlich.