HOCHZEIT
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung, JA zu einer gemeinsamen zukunft zu sagen. Im Traugottesdienst gibt sich ein Paar vor Gott das Versprechen, das Leben miteinander zu teilen. In Deutschland ist eine kirchliche Trauung nur möglich, wenn vorher eine standesamtliche Ehe geschlossen wurde.
In welcher Gemeinde kann ich kirchlich heiraten?
Sie können getraut werden in der Kirchengemeinde
der Braut
des Bräutigams
der Eltern von Braut oder Bräutigam
des zukünftigen Wohnorts der Eheleute
Bei wem müssen wir uns für eine kirchliche Trauung melden und wann sollten wir das tun?
Mit Ihrer Trauanfrage wenden Sie sich an Ihren Pfarrer. Da gerade die Sommermonate zum Heiraten sehr beliebt sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit Ihrem Wunschtermin melden, damit dieser, sofern er noch frei ist, für Sie im Kirchenbuch reserviert werden kann.
Können wir in einer anderen Kirche als unserer Heimatgemeinde heiraten?
In der Regel findet der Traugottesdienst in der Gemeinde statt, in der Braut, Bräutigam oder beide den ersten Wohnsitz haben. Möchten Sie in einer anderen Gemeinde heiraten, benötigen Sie ein sogenanntes "Dimissoriale", damit die Trauung kirchenrechtlich korrekt erfasst werden kann. Sie erhalten dieses Dokument auf Anfrage im Gemeindebüro oder beim Pfarrer der Kirchengemeinde Ihres Wohnsitzes. Eine solche Dimissoriale wird auch dann benötigt, wenn Sie einen externen Pfarrer in Ihre Heimatgemeinde mitbringen möchten.
Was kostet die kirchliche Trauung?
Sind Sie oder Ihre Eltern Mitglied unserer Kirchengemeinde, ist die kirchliche Trauung für Sie selbstverständlich kostenfrei. Trifft keine dieser Bedingungen zu, bitten wir um Verständnis, dass wir für die Miete der Kirche eine Aufwandspauschale berechnen. Außerdem ist in diesem Fall zu klären, ob einer unserer Pfarrer oder ein Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde die Trauung durchführen soll.
Musik im Traugottesdienst
Die kirchliche Trauung gilt als Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung und unterliegt daher dem Kirchenmusikgesetz. Die von Ihnen gewählte Musik hat deshalb (unabhängig vom Genre) den Auftrag, "bei der Verkündigung des Evangeliums zum Lobpreis Gottes mitzuwirken".
Detaillierte Informationen zur musikalischen Gestaltung erhalten Sie bei unserer Kirchenmusikerin Inga Kuhnert (musik-in-der-pauluskirche@mail.de). Bitte wenden Sie sich außerdem an sie, wenn Sie wünschen, dass externe Musiker oder Angehörige den Gottesdienst mitgestalten.
Mein Partner ist Mitglied einer anderen Kirche
Ist beispielsweise ein Partner evangelisch und der andere katholisch und soll eine evangelische Trauung vorgenommen werden, ist eine Erlaubnis der katholischen Kirchengemeinde (Dispens) erforderlich, damit die Eheschließung auch von dieser Seite anerkannt wird. Auch ohne Dispens ist die Trauung in der evangelischen Kirche gültig, nicht jedoch in der katholischen.
Bei Fragen hilft Ihr Pfarrer Ihnen gerne weiter.
Wir möchten im Rahmen der Trauung unser Kind taufen lassen
Da ein Traugottesdienst öffentlich ist, können in diesem Zusammenhang Kinder gerne getauft werden. Nähe Informationen zur Kindstaufe finden Sie unter Taufe.
Welche Unterlagen brauchen wir für die Anmeldung einer kirchlichen Trauung?
Formular zur Anmeldung der kirchlichen Trauung (erhalten Sie beim Pfarrer oder im Gemeindebüro)
"Heiratsurkunde (für religiöse Zwecke)": Diese erhalten Sie bei der standesamtlichen Trauung und müssen sie vor Beginn der kirchlichen Trauung dem Pfarrer vorlegen.
Familienstammbuch, damit dort die Tauung dokumentiert werden kann.
Bei einer Hochzeit außerhalb der Heimatgemeinde: aktuelle Bescheinigung der Gemeindezugehörigkeit und "Dimissoriale" der Heimatgemeinde.
Wie finden wir einen Trauspruch?
Der Trauspruch soll Sie als Paar in Ihrem Eheleben begleiten. Nehmen Sie sich Zeit zu überlegen, welche Aspekte Ihnen hierbei wichtig sind und gehen Sie in der Bibel auf Entdeckungsreise nach einem passenden Vers. Auch Ihr Pfarrer kann Ihnen gerne bei der Auswahl eines geeigneten Trauspruchs helfen - oder Sie lassen sich durch eine der zahlreichen Websites inspirieren (z. B. www.trauspruch.de oder www.evangelisch.de/trausprueche ).
Was wird im Traugespräch besprochen?
Beim Traugespräch sprechen Sit mit Ihrem Pfarrer über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und über die gegenseitige Verantwortung in einer christlichen Ehe, natürlich aber auch über den Ablauf des Traugottesdienstes. Hierbei können Sie sich gegenseitig kennenlernen und alle Fragen und Anliegen klären, damit die Trauung Ihr persönlicher Festgottesdienst wird.
Kollekte
Am Ausgang des Gottesdienstes wird eine Kollekte gesammelt. Sie haben die freie Wahl, welchem Wirkungsbereich unserer Gemeinde (z. B. Kirchenmusik, Jugendarbeit, ... ) diese zugutekommt.
Darf im Traugottesdienst fotografiert werden?
Den Wunsch nach Fotografie während des Traugottesdienstes sollten Sie unbedingt mit Ihrem Pfarrer besprechen. In der Regel ist es Ihrem offiziellen Fotografen gestattet, Aufnahmen zu machen, sofern er / sie sich unauffällig verhält (leises Schuhwerk, unaufgeregte Bewegungen, dezent gewählte Positionen, ...). Bitte weisen Sie den Fotografen unbedingt darauf hin, dass während Gebeten und Segenshandlungen nicht fotografiert werden darf.
Dekoration in der Kirchen
Sie dürfen die Kirche gerne dekorieren. Setzen Sie sich dafür mit unserem Küster in Verbindung. Die Kontaktdaten erhalten Sie im Gemeindebüro (Tel: 02192 4366, Email: hueckeswagen@ekir.de ).
Wichtiger Hinweis: Da der Steinboden in der Kirche empfindlich ist, dürfen ausschließlich künstliche Blumen und keine echten Blüten gestreut werden! Außerhalbder Kirche dürfen hingegen aus Umweltgründen ausschließlich echte Blumen und keine Kunstblumen gestreut werden.
Gottesdienstzettel
Die Gestaltung eines Gottesdienstzettels liegt in Ihren Händen. Dieser beinhaltet den Gottesdienstablauf und die Liedtexte der Gemeindelieder. Optional können Sie auch Informationen über den weiteren Verlauf (z. B. zum Empfang vor der Kirche), Ihren Trauspruch, Danksagungen o.ä. abdrucken.
INFORMATIONEN ZUR PRESBYTERIUMSWAHL 2024
Am 18. Februar 2024 wird unser Presbyterium, also das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.
Dafür suchen wir mindestens 10 Kandidat:innen, die sich zur Wahl aufstellen (lassen). Zusätzlich soll eine beruflich mitarbeitende Person gewählt werden.
Vom 4. bis 16. Juni 2023 können dem Presbyterium Mitglieder unserer Gemeinde vorgeschlagen werden, die für dieses Amt geeignet erscheinen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mitglied unserer Kirchengemeinde
- konfirmiert (oder im Erwachsenenalter getauft
- mindestens 18 Jahre alt
- maximal 75 Jahre alt
Wir wünschen uns sehr, dass sich genügend Kandidat:innen finden, die diesen Dienst gerne übernehmen, und dass somit eine Wahl zustande kommt. Bitte halten auch Sie Ausschau nach Menschen, die Sie für dieses verantwortungsvolle Amt geeigent halten, und sprechen Sie sie gerne an.
Die Formblätter für die Kandidatur sind ab dem 4. Juni 2023 im Gemeindebüro erhältlich.