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BESTATTUNGEN

 

Meine Zeit steht in deinen Händen (Psalm 31,16a)

Sich von einem geliebten Menschen endgültig verabschieden zu müssen, fällt nicht leicht. Ihn in der Hoffnung auf die Auferstehung in die Hände Gottes zurückzugeben, darf uns als Christen Trost sein. In dieser schwierigen Zeit möchten wir Ihnen gerne Begleiter sein.

Pfarrer unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie können sich also darauf verlassen, dass alles, was Sie mit Ihrem Pfarrer besprechen, vertraulich bleibt.

Ein Angehöriger liegt im Sterben oder ist verstorben.
Was müssen wir jetzt beachten und wie sieht das weitere Vorgehen aus?

Gerne können Sie sich mit dem Wunsch nach Sterbebegleitung (z. B. Aussegnung, Feier des Hausabendmahls) an Ihren Pfarrer wenden.

Im Todesfall nimmt in der Regel der Bestatter für Sie den Erstkontakt mit dem Pfarrer auf. Sie können sich aber selbstverständlich auch gerne selber melden.

Was ist eine Aussegnung?

Bei einer Aussegnung kommt der Pfarrer an den Sterbeort (Klinik, Altenheim oder Zuhause), und hält dort eine kleine Andacht und spricht den Sterbesegen.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

In der Regel nicht. Religionsfreiheit gilt auch über den Tod hinaus - es sei denn, der Verstorbene hat zu Lebzeiten gegenüber einem Pfarrer oder Presbyter explizit den Wunsch nach einer kirchlichen Bestattung geäußert.

Können totgeborene Babys bestattet werden?

Ja, in Nordrhein-Westfalen besteht für Tot- und Fehlgeburten ein Bestattungsrecht.

 

 

INFORMATIONEN ZUR PRESBYTERIUMSWAHL 2024

Am 18. Februar 2024 wird unser Presbyterium, also das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde neu gewählt.

Dafür suchen wir mindestens 10 Kandidat:innen, die sich zur Wahl aufstellen (lassen). Zusätzlich soll eine beruflich mitarbeitende Person gewählt werden.

Vom 4. bis 16. Juni 2023 können dem Presbyterium Mitglieder unserer Gemeinde vorgeschlagen werden, die für dieses Amt geeignet erscheinen und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mitglied unserer Kirchengemeinde
  • konfirmiert (oder im Erwachsenenalter getauft
  • mindestens 18 Jahre alt
  • maximal 75 Jahre alt

Wir wünschen uns sehr, dass sich genügend Kandidat:innen finden, die diesen Dienst gerne übernehmen, und dass somit eine Wahl zustande kommt. Bitte halten auch Sie Ausschau nach Menschen, die Sie für dieses verantwortungsvolle Amt geeigent halten, und sprechen Sie sie gerne an.

Die Formblätter für die Kandidatur sind ab dem 4. Juni 2023 im Gemeindebüro erhältlich.